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Was sind eigentlich…Tickets?

Rund um das Thema Tickets erreichen uns regelmäßig Fragen. Nun ist dieses Thema tatsächlich auch nicht ganz so unkompliziert, wie man meinen könnte. Das fängt schon damit an, was eigentlich ein Ticket ist. Die Antwort darauf ist: Mit einem Ticket erwirbt man das Recht, zu einem festen, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt, an einem angegebenen Ort sein zu dürfen um dort an einer Veranstaltung teilnehmen zu können. Man erwirbt übrigens nicht das Recht, dass einem die Veranstaltung tatsächlich auch gefällt, wie Fritz Eckenga einmal scherzhaft festgestellt hat.

An Tickets kann man auf vielerlei Weise gelangen: es gibt sie im Vorverkauf bei Vorverkaufsstellen, aber auch an der Abendkasse oder als print@home. Doch was ist, wenn Veranstaltungen verlegt oder abgesagt werden? An wen muss man sich wenden? Wir versuchen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte einzugehen:

1. Braucht man ein Ticket?

Ja! Im Regelfall braucht man ein Ticket, um zu Veranstaltungen eingelassen zu werden. Dies gilt selbstverständlich dann, wenn die Veranstaltung kostenpflichtig ist, aber auch für viele kostenlose Veranstaltungen. Werden im ersten Fall von den Eintrittsgeldern alle Kosten von der Technik über den Raum bis zur Gage des Künstlers bezahlt, dienen in beiden Fällen die Tickets dazu, die maximale Zahl der teilnehmenden Personen zu regulieren. Das ist wichtig, denn jede Spielstätte hat ja nur eine begrenzte Kapazität. Wird diese Kapazität überschritten, besteht eine Gefahr für die Sicherheit der Anwesenden, weil das jeweilige Sicherheitskonzept eben auf die maximale Kapazität ausgelegt ist. Umgekehrt bedeutet das zugleich, wer ein Ticket hat, darf auch sicher rein. Das gibt den Gästen und dem Veranstalter Planungssicherheit.

2. Eine Veranstaltung ist ausverkauft. Gibt es noch Karten?

Diese Frage ist tatsächlich eine sehr häufig gestellte. Hartnäckig halten sich Gerüchte, ein bestimmter Prozentsatz an Karten müsse an der Abendkasse vorgehalten werden oder der Veranstalter habe immer noch irgendeine Reserve. Das ist tatsächlich nicht der Fall. Ausverkauft heißt ausverkauft! Das ist ja auch ganz einleuchtend, denn wenn ein Veranstalter Karten verkaufen kann, dann tut er das. Warum sollte man auch Karten, die man verkaufen könnte, nicht verkaufen?
Nun aber wird es kompliziert: Ist nämlich eine Veranstaltung bei einem Vorverkaufssystem ausverkauft, heißt das nicht notwendig, dass es keine Karten mehr gibt. Oftmals verkaufen Veranstalter Karten über mehrere Systeme wie Hellwegticket, Eventim, Reservixx oder ähnliche. Bekommt man bei einem System keine Karten mehr, kann es also durchaus sein, dass es woanders noch Karten gibt. Erst wenn der Veranstalter (oder der Künstler selbst) eine Veranstaltung als ausverkauft meldet, ist sie wirklich ausverkauft.
Aber selbst für diesen Fall ist es nicht ausgeschlossen, noch an Karten zu kommen. Es kommt nämlich recht häufig vor, dass Gäste, die eine Karte für eine Veranstaltung besitzen, aus welchem Grund auch immer die Veranstaltung nun doch nicht besuchen können. Einige Gäste bieten dann in diesem Fall Karten öffentlich an, zum Beispiel über Internetplattformen oder über die Facebook-Seiten der Veranstaltung. Andere stellen sich vor die Spielstätten, um ihre Karten dort direkt anzubieten. Wieder andere fragen den Veranstalter, ob er bereit wäre, die überzähligen Karten an der Abendkasse in seinem Namen zu verkaufen. Letzteres kommt auch bei uns regelmäßig vor, so dass der Eindruck entstehen kann, es gäbe auch bei ausverkauften Veranstaltungen noch Karten. Tatsächlich resultieren diese Karten immer aus privaten Verkäufen. Daraus folgt allerdings, dass es sich lohnen kann, auch zu ausverkauften Veranstaltungen zu gehen, wenn man die Möglichkeit hat, und darauf zu setzen, dort noch von privater Hand Karten kaufen zu können. Oft hat man damit Glück.

3. Kann man Karten umtauschen oder zurückgeben?

Die Antwort auf diese Frage ist: nein. Umtausch oder Rückgabe von Karten sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern die Veranstaltung wie angegeben stattfindet. Zur Erinnerung: mit dem Ticket hat man das Recht erworben, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort an einer bestimmten Veranstaltung teilzunehmen. Die Aufgabe des Veranstalters ist es, dem Gast dieses Recht einzuräumen und alle dafür notwendigen Dinge zu tun. Kommt der Veranstalter seinen Verpflichtungen nach, hat er seinen Teil des Vertrags erfüllt und darf selbstverständlich erwarten, dass der Gast seinen Teil des Vertrages ebenfalls erfüllt und den Kaufpreis für das Ticket bezahlt. Genau so, wie es im Handel kein Recht auf Umtausch gibt, gibt es eben auch kein Recht, sein Ticket zurückgeben oder umtauschen zu dürfen. Das hat seinen Grund auch darin, dass die Eintrittsgelder zum Lebensunterhalt des Künstlers, des Veranstalters und vieler anderer beitragen und diese damit kalkulieren, um zum Beispiel auch die Ausgaben zu bestreiten, die bei ihnen berufsbedingt anfallen. Würden die bereits durch Ticketverkäufe eingenommene Einnahmen plötzlich wegfallen, könnten alle diese Menschen ihre Arbeit schließlich nicht ausführen, es gäbe dann irgendwann keine Veranstaltungen mehr.
Man stelle sich beispielsweise vor, eine Veranstaltung ist ausverkauft. Eine Woche vorher aber geben die Hälfte der Ticketkäufer ihre Tickets zurück. Im Regelfalle werden diese Tickets dann in der Kürze der Zeit nicht mehr erneut verkauft werden können. Die Veranstaltung findet aber statt und die Ausgaben zur Durchführung der Veranstaltung sind bereits angefallen. Das würde nach kurzer Zeit den Ruin des Veranstalters und des Künstlers nach sich ziehen.
Anders verhält es sich selbstverständlich, wenn der Veranstalter die Veranstaltung aus Gründen, die er zu verantworten hat, absagt oder verschiebt. In diesem Fall wird der Veranstalter vertragsbrüchig und ist verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch unverzüglich den vollen Ticketpreis zu erstatten. Allerdings ist in den seltensten Fällen der Veranstalter auch derjenige, der die Tickets verkauft. Im Regelfalle wird das von Ticketvorverkaufssystemen — wie zum Beispiel dem HellwegTicket — mit angeschlossenen Vorverkaufsstellen übernommen. Für den Kunden bedeutet das, die Tickets müssen dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden, da die Vorverkaufsstellen eigenständig sind. Es ist hier ganz ähnlich wie im Einzelhandel: wenn man zum Beispiel einen Pullover bei C&A kauft, kann man ihn nicht bei Karstadt zurückgeben, auch wenn beide Läden dieselbe Marke und dasselbe Modell verkaufen. Es handelt sich bei beiden um verschiedene Händler und das Geld für den Pullover hat ja C&A eingenommen, also kann es auch nur dort ausgezahlt werden. Wer ein Ticket zurückgeben will, muss sich also nicht an den Künstler oder den Veranstalter wenden, sondern an die jeweilige Vorverkaufsstelle.“