Teilnahmebedingungen
SoestART ist die Soester Kulturmarke, die das Soester kulturelle Erscheinungsbild präsentiert. SO ARTig! ist das alle zwei Jahre stattfindende Veranstaltungsformat, das im Rahmen der SoestART realisiert wird.
Mitwirkende treten unter der Dachmarke der Soester Kulturmarke SoestART auf und nehmen an dem neuen Veranstaltungsformat SO ARTig! teil – bleiben aber Veranstalter ihres eigenen Beitrags und Projektes. Projektideen einreichen darf jeder – ob Kulturschaffender, privater oder gewerblicher Veranstalter. Das Format hat einen friedlichen, nicht politischen Charakter und weist ausschließlich Projekte, Teilnehmer und Beiträge aus, die die folgenden Kriterien erfüllen:
Das KulturBüro Soest ist Inhaber der Soester Kulturmarke SoestART und organisiert in diesem Rahmen alle zwei Jahre das Veranstaltungsformat SO ARTig! an, das durch die Mitwirkenden gestaltet wird, die Veranstalter ihrer eigenen Beiträge sind und bleiben.
Unabdingbar für die Durchführung der eigenen Beiträge im Rahmen des SO ARTig!-Formates sind:
Machbarkeit
des Projekts hängt vom finanziellen, zeitlichen, genehmigungs-, versicherungs-, personal- und koordinationstechnischen Rahmen ab. Hierfür trägt der jeweilige Veranstalter (Projekteinreicher, Kulturakteur, Verein, Institution etc.) selbst die Verantwortung – nicht das KulturBüro Soest. Dieses bietet jedoch seine Unterstützung im organisatorischen Rahmen, wie beim Hinweis, was als Veranstalter zu beachten ist, im Bereich der Sponsoren-Suche sowie u. a. im Bereich des Marketings und der Öffentlichkeitsarbeit an.
Die Projekte müssen im
vorgegebenen Zeitfenster
stattfinden – 10.-12.06.2022 bzw. mit dem Schwerpunkt Projektarbeit, Workshop, Seminare vom 30.5.-12.06.2022. Erwünscht ist zudem der Vernetzungscharakter, der einen Schulterschluss innerhalb der Kunst- und Kulturszene in Soest ermöglicht (gerne zwischen den Kultursparten) – mit einem gemeinsamen Ziel – arbeitend unter einem gemeinsamen „Dach“ – der Marke SoestART.
Projekte sollen auf Basis eines – durch den
Veranstalter
(Projekteinreicher, Kulturakteur, Verein, Institution etc.) – erstellten Finanzplans realisiert werden. Dabei kann die Kostendeckung selbstverständlich durch Eintrittsgelder ermöglicht werden. Diese Eintrittspreise müssen fristgerecht feststehen und sollen nach dem Druck des Programmheftes nicht mehr (oder nur aus triftigem Grund) geändert werden. Bereits vorhandene Sponsoren sind dem Hauptveranstalter der SO ARTig! – dem KulturBüro Soest – schriftlich mitzuteilen.
Die Marke SoestART und das Format SO ARTig! müssen in Zusammenhang mit den einzelnen Projekten deutlich kommuniziert werden (NEUES Logo, Verlinkungen etc.). Sowohl im Bereich Marketing – seitens des KulturBüros Soest – als auch vom jeweiligen Veranstalter – Presse, Plakate, Flyer, Internetauftritte etc. Die Nichtbeachtung kann den Ausschluss bei Folgeveranstaltungen mit sich ziehen.
Das Marketing & die Pressearbeit verlaufen in Abstimmung mit dem KulturBüro Soest, um einen reibungslosen, ausgewogenen und fokussierten Informationsfluss zu gewährleisten.
Die
Organisation
der einzelnen Projekte liegt bei dem jeweiligen Veranstalter (Projekteinreicher, Kulturakteur, Verein, Institution etc.). Zusammenstellung an benötigten Materialien/ Hardware, Genehmigungen, der Transport oder die Lagerung dieser Utensilien etc. liegen in der Verantwortung der ausführenden Kulturschaffenden.
Die Haftung, Versicherungsbeiträge – wie auch die Kosten für die Künstlersozialkasse, VG Wort, GEMA etc., sowie die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, sicherheitstechnischer Aspekte und damit verbundene Kosten liegen in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters.
Sponsoring erfolgt bei Bedarf mit der Unterstützung durch das KulturBüro Soest. Die Sponsoren erhalten einen Entwurf aller Veranstaltungen mit der Möglichkeit frei wählen zu können, welche Projekte sie finanzieren möchten. Das KulturBüro Soest übernimmt lediglich die Kommunikation, nicht die Entscheidung und Zuweisung der Gelder.
In Bezug auf potentielle Vermittlungstätigkeiten, schafft das KulturBüro Soest Kontakte zwischen Veranstaltern, Kulturschaffenden und den Anbietern von Veranstaltungsorten etc., die das Projekt abrunden könnten.
Rassistisnationalistische, seche, xistische oder andere dem Geist des Humanismus widersprechende Veranstaltungen oder Verhaltensweisen werden nicht geduldet und entsprechend geahndet. Im Extremfall kann solches Verhalten zur sofortigen Beendigung des Vertragsverhältnisses führen. In diesem Fall verfallen alle gegenseitigen Ansprüche und der Vertrag gilt ersatzlos als aufgehoben.