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AGBs

Allgemeine Nutzungs- und Geschäftsbedingungen der Marke SoestART und des damit einhergehenden Veranstaltungsformates SO ARTig!?

KulturBüro Soest
Träger: Kulturhaus “Alter Schlachthof” e.V.
Ulrichertor 4
59494 Soest

Geschäftsführer: Dr. Thomas Wachtendorf


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Marke SoestART und die Teilnahme an dem Veranstaltungsformat SO ARTig!? und für alle daraus resultierenden vertraglichen Beziehungen mit Kulturschaffenden bzgl. der Markennutzung SoestART und dem Mitwirken an dem Veranstaltungsformat SO ARTig!?.

1. Leistungsgegenstand
SoestART ist die Marke der Soester Kulturszene, deren Inhaber das KulturBüro Soest ist. Dieses bündelt, kombiniert und vermarktet Soester Kulturbeiträge von lokalen, aber auch überregionalen Kulturschaffenden, die in der Stadt Soest künstlerisch wirken. SoestART ist Plattform, Netzwerk-Fundament und Leitfaden zugleich und steht für kulturelle Kooperationen und kreative Kombinationen. SoestART vereint Kultursparten und präsentiert Soest als Kulturstandort.
Die Kulturmarke SoestART kann im Rahmen der Nutzungsbedingungen und mit abgeschlossenem Nutzungsvertrag zwischen einem Kulturschaffenden und dem KulturBüro Soest für Kulturprojekte in der Stadt Soest verwendet und publiziert werden.

SO ARTig!? ist ein alle zwei Jahre stattfindendes Veranstaltungsformat im Rahmen der SoestART, das die Soester Kulturmarke präsentiert. Für 2022 gilt: Bei SO ARTig!? können alle Kulturschaffenden (lokal, regional, überregional und international) teilnehmen, sofern die Darbietung in Soest stattfindet und die Teilnahmebedingungen eingehalten werden. Die Kulturschaffenden und Interessierten können sich mit Beiträgen über das Bewerbungsformular unter www.soestart.de anmelden und nach einer Zusage seitens des KulturBüros Soest und mit Unterzeichnung des “Teilnahmevertrages” an der SO ARTig!?`22 vom 10.-12.06.2022 teilnehmen. Beiträge können in diesem Fall vom Öffnen der Tür, dem Anbieten eines Ortes bis hin zu Projektkonzeptionen reichen. Kulturelle Beiträge, die einen Vorlauf in Form von Seminaren/ Workshops oder Projekt-Treffen beinhalten, finden einen weiteren Zeitrahmen für das Begleitprogramm vom 30.5.-10.06.2022. In Bezug auf die eingereichte Bewerbung gilt es einen Teilnahmevertrag abzuschließen, der zwischen dem jeweiligen Veranstalter des Beitrags und dem KulturBüro Soest abgeschlossen wird. Sofern dieser beidseitig unterzeichnet ist, gilt es keine Änderungen mehr bzgl. Beiträgen und Eintrittsgeldern etc. vorzunehmen, damit der Veranstaltungsbesucher korrekt informiert entscheiden kann, ob er die SO ARTig!? besucht und wie viele Beiträge, bzw. welche unter welchen Bedingungen.

Veranstaltungsbesucher erhalten vom 10.06.-12.06.2022 die Möglichkeit, die SO ARTig!? zu besuchen. Das KulturBüro Soest ist als Inhaber der Kulturmarke SoestART Organisator des Veranstaltungsformates – nicht Veranstalter der einzelnen Beiträge. Die Aufgaben des KulturBüros Soest liegen in der Vermittlung und dem Marketing sowie der Öffentlichkeits- und Pressearbeit. Als Printprodukte erscheinen ein allgemeines SO ARTig!?-Plakat und das Programmheft. Das dargebotene Programm wird mittels eines Programmheftes präsentiert und ist aktuell immer unter www.soestart.de einsehbar. Die Verantwortung der einzelnen Darbietungen und Kulturbeiträge innerhalb der SO ARTig!?-Veranstaltung liegt bei den jeweiligen Veranstaltern.


2. Vertragspartner

Mögliche Vertragspartner sind Kulturschaffende (Soester und überregional) und (Kultur)institutionen. Das KulturBüro Soest schließt im Namen der Soester Kulturmarke – SoestART – Teilnahmeverträge bzw. Nutzungsverträge mit den beteiligten Kulturschaffenden und Anbietern von Beiträgen, ergo den Veranstaltern, bzgl. der Teilnahme an SO ARTig!? oder der Nutzung der Marke SoestART ab.

Verträge bzgl. angebotener (privater) Orte kommen nicht zu Stande, da diese “Bewerbungen” als freibleibendes Angebot gewertet werden und ausschließlich der Vermittlung dienen. Besucher der SO ARTig!? sind keine Vertragspartner des KulturBüros sondern der jeweiligen Veranstalter, die ihre Beiträge bieten. In diesem Zusammenhang gelten die AGBs des jeweiligen Veranstalters.


3. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss erfolgt durch die Unterzeichnung des Teilnahmevertrages des SO ARTig!?-Formates mit dem jeweiligen Veranstalter bzw. des Nutzungsvertrages mit einem jeweiligen Kulturschaffenden auf Basis der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen.

Bzgl. der Veranstaltungsbesucher gilt: Die Angebote innerhalb des Programmheftes und auf der Homepage der SoestART gelten als Offerte – bzgl. der Realisierung und Einhaltung von Zeit- und Ortsangaben etc. ist der jeweilige Veranstalter, der u.a. auch im Programmheft benannt wird, verantwortlich. Ein Vertrag kommt auch durch Teilnahme an einer Veranstaltung zu Stande. Hier gelten die AGBs des jeweiligen Veranstalters.

4. Preise und Gebühren
Honorare etc. werden im Rahmen der Marke SoestART bzw. bzgl. der Realisierung des SO ARTig!?-Formates nicht gezahlt. Je nach Bedarf gibt es eine Unterstützung bei der Suche nach Sponsoren. Sollte es in diesem Rahmen zu einem Sponsoring kommen, wird ein separater Sponsoring-Vertrag zwischen Kulturschaffendem und dem jeweiligen Sponsor geschlossen.

5. Gewährleistung
Das KulturBüro Soest übernimmt im Namen der SoestART keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen in dem Internetangebot sowie im Programmheft außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit dem KulturBüro Soest im Rahmen der SoestART Informationen über abgesagte oder geänderte Veranstaltungstermine zur Verfügung stehen, werden diese umgehend im Internet bekannt gegeben. Gewährleistungsansprüche bei der Erbringung von Vertragsleistungen bestehen als Veranstaltungsbesucher nur gegenüber dem jeweiligen Veranstalter.

6. Pflichten
Im Rahmen der Marketing-, Öffentlichkeits- und Plattformarbeit verpflichtet sich das KulturBüro Soest die hauseigene Marke SoestART im Namen der Soester Kulturszene angemessen zu publizieren und zu vermarkten und durch die Mitwirkenden profilieren zu lassen, um eine überregionale Strahlkraft und Originalität entstehen zu lassen und somit die Kultur als weichen Standortfaktor zu nutzen, um Publikum, Besucher und Touristen nach Soest zu locken.

Mit dem Veranstaltungsformat SO ARTig!? verpflichtet sich das KulturBüro Soest das Programm, Inhalte, Kulturschaffende, Preise und Daten etc. nach vorliegenden Informationen korrekt zu publizieren und zu bewerben. Die Veranstalter, die Beiträge zum SO ARTig!? – Format liefern, verpflichten sich, ihre Beiträge entsprechend der detaillierten Bewerbung und des Teilnahmevertrages auszuführen und dem Publikum publizierte Projekte zu kommunizierten Preisen anzubieten und zugänglich zu machen.


7. Rechte des KulturBüros Soest
Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen oder Verstößen gegenüber den hier aufgeführten AGBs behält sich das KulturBüro Soest vor, Projekte auch kurzfristig noch aus dem Format SO ARTig!? auszuschließen bzw. die Nutzung des Markennamens SoestART zu entziehen.

8. Pflichten der Veranstalter
Der Veranstalter verpflichtet sich:

  • die Teilnahmebedingungen und AGBs beim Einreichen seines Beitrags beachtet zu haben
  • sich an den später abzuschließenden Teilnahmevertrag zu halten
  • Inhalte, Preise und Rahmenbedingungen wie besprochen und publiziert nicht ungerechtfertigt zu verändern
  • die Marke SoestART mit aufzuführen und mit zu bewerben
  • das Veranstaltungsformat SO ARTig!? mit zu kommunizieren
  • alle notwendigen Angaben zu Veranstaltungen vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen anzuzeigen;
  • die eingestellte Veranstaltung sofort auf ihre Richtigkeit zu überprüfen
  • auftretende Fehler unverzüglich und detailliert mitzuteilen.

    9. Schlussbestimmungen
    Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Sollten Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der restlichen Geschäftsbedingungen nicht berührt.
    Gerichtsstand, sowie Erfüllungsort ist der Sitz des KulturBüros Soest. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    Soest, 28.10.2021